AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die mobile Fahrzeugaufbereitung

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

[Dein Unternehmensname]
Inhaber: [Dein Name]
[Anschrift]

– nachfolgend „Dienstleister“ –

und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

Gegenstand des Vertrages ist die mobile Aufbereitung von Kraftfahrzeugen (Innen-, Außen- und Komplettaufbereitung) sowie ergänzende Zusatzleistungen.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche oder elektronische Terminbestätigung

Annahme eines Angebots

oder Durchführung der beauftragten Leistung.

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket (Basic oder Premium) sowie ggf. zusätzlich vereinbarten Zusatzleistungen.

Die vereinbarten Paketpreise beziehen sich auf Fahrzeuge mit üblicher, normaler Verschmutzung.

§4 Besondere Verschmutzungen / Tierhaare / Mehraufwand

Starke oder flächendeckende Tierhaarbelastung gilt nicht als übliche Verschmutzung und ist nicht Bestandteil der Standardpakete.

Als außergewöhnliche Verschmutzungen gelten insbesondere:

intensive Tierhaarbelastung

starke Geruchsbelastung

erhebliche Verschmutzungen durch Schlamm, Sand, Baustoffe

stark verklebte oder eingetrocknete Rückstände

Wird vor oder während der Arbeiten festgestellt, dass außergewöhnliche Verschmutzungen vorliegen, ist der Dienstleister berechtigt, einen angemessenen Mehraufwand zu berechnen.

Die Fortführung der Arbeiten erfolgt nach Zustimmung des Auftraggebers.

§5 Fahrzeugkategorie und Preisgestaltung

Die Preisgestaltung richtet sich nach der vom Auftraggeber angegebenen Fahrzeuggröße.

Weicht das tatsächliche Fahrzeug von der gewählten Kategorie ab, ist der Dienstleister berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

Die Arbeiten werden nach Zustimmung des Auftraggebers fortgeführt.

§6 Technische Voraussetzungen am Einsatzort

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Einsatzort ein haushaltsüblicher Stromanschluss (230 V) sowie ein funktionsfähiger Wasseranschluss in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs zur Verfügung stehen.

Die bereitgestellten Anschlüsse müssen technisch einwandfrei und ausreichend abgesichert sein.

Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund unzureichender Strom- oder Wasserversorgung gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.

Kann die Leistung aufgrund fehlender oder nicht funktionsfähiger Anschlüsse nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, ist der Dienstleister berechtigt, den Termin abzubrechen oder neu zu terminieren. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§7 Abwasserregelung

Die Fahrzeugreinigung erfolgt unter Verwendung geeigneter Auffangsysteme für anfallendes Schmutzwasser.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Durchführung der Arbeiten am gewählten Standort zulässig ist und keine entgegenstehenden Vorschriften bestehen.

Für standortspezifische Einschränkungen oder behördliche Verbote übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

§8 Persönliche Gegenstände

Der Auftraggeber hat persönliche Gegenstände und Wertsachen vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Bereiche, in denen sich persönliche Gegenstände befinden (z. B. Handschuhfach, Mittelkonsole, Ablagefächer unter Armlehnen, verschlossene Fächer), werden nicht geöffnet oder gereinigt.

Müll und lose Abfälle werden im Rahmen der Reinigung entfernt.

Für im Fahrzeug verbliebene Wertsachen oder persönliche Gegenstände übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

§9 Terminvereinbarung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§10 Witterungsbedingte Einschränkungen

Die Durchführung der Leistungen ist von geeigneten Wetterbedingungen abhängig.

Bei ungeeigneter Witterung (z. B. Starkregen, Frost, Sturm) kann der Termin verschoben werden.

Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.

§11 Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für bereits vorhandene Schäden oder altersbedingte Materialschwächen wird keine Haftung übernommen.

§12 Zahlung

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung), sofern zutreffend.

§13 Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Leistungserbringung anzuzeigen.
Der Dienstleister hat das Recht zur Nachbesserung.

§14 Streitbeilegung

Der Dienstleister ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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