AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die mobile Fahrzeugaufbereitung & Fahrzeugpflege
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
MobileCarClean
Inhaber: Jonas Lindemann
Spiegelberg 33, 32657 Lemgo
– nachfolgend „Dienstleister“ –
und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Gegenstand des Vertrages ist die mobile Innenaufbereitung von Kraftfahrzeugen sowie ergänzende Außenpflege- und Finisharbeiten und Zusatzleistungen.
Eine klassische Außenwäsche mit Wasser ist nicht Bestandteil der mobilen Dienstleistung, sofern nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder elektronische Terminbestätigung
Annahme eines Angebots
oder Durchführung der beauftragten Leistung
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket (Basic oder Premium) sowie ggf. zusätzlich vereinbarten Zusatzleistungen.
Die vereinbarten Paketpreise beziehen sich auf Fahrzeuge mit üblicher, normaler Verschmutzung.
Außenleistungen stellen ausschließlich ergänzende Pflege- und Finisharbeiten dar und ersetzen keine vollständige Fahrzeugwäsche.
§4 Besondere Verschmutzungen / Tierhaare / Mehraufwand
Starke oder flächendeckende Tierhaarbelastung gilt nicht als übliche Verschmutzung und ist nicht Bestandteil der Standardpakete.
Als außergewöhnliche Verschmutzungen gelten insbesondere:
intensive Tierhaarbelastung
starke Geruchsbelastung
erhebliche Verschmutzungen durch Schlamm, Sand, Baustoffe
stark verklebte oder eingetrocknete Rückstände
Wird vor oder während der Arbeiten festgestellt, dass außergewöhnliche Verschmutzungen vorliegen, ist der Dienstleister berechtigt, einen angemessenen Mehraufwand zu berechnen.
Die Fortführung der Arbeiten erfolgt nach Zustimmung des Auftraggebers.
§5 Fahrzeugkategorie und Preisgestaltung
Die Preisgestaltung richtet sich nach der vom Auftraggeber angegebenen Fahrzeuggröße.
Weicht das tatsächliche Fahrzeug von der gewählten Kategorie ab, ist der Dienstleister berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
Die Arbeiten werden nach Zustimmung des Auftraggebers fortgeführt.
§6 Technische Voraussetzungen am Einsatzort
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Einsatzort:
ein haushaltsüblicher Stromanschluss (230 V)
ein geeigneter, sicherer und ausreichend großer Arbeitsbereich
zur Verfügung stehen.
Die bereitgestellten Anschlüsse müssen technisch einwandfrei und ausreichend abgesichert sein.
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund unzureichender Voraussetzungen gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
Kann die Leistung aufgrund ungeeigneter Bedingungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, ist der Dienstleister berechtigt, den Termin abzubrechen oder neu zu terminieren. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§7 Außenpflege und Abwasserregelung
Eine klassische Außenwäsche mit Wasser ist nicht Bestandteil der mobilen Dienstleistung.
Außenpflegeleistungen beschränken sich auf oberflächliche Pflege- und Finisharbeiten an bereits gereinigten Fahrzeugen.
Eine Durchführung von Außenreinigungen mit Wasser erfolgt ausschließlich, sofern:
dies rechtlich zulässig ist
geeignete Voraussetzungen am Standort vorliegen
und eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde
Die Verantwortung für die Zulässigkeit des gewählten Standorts liegt beim Auftraggeber.
§8 Persönliche Gegenstände
Der Auftraggeber hat persönliche Gegenstände und Wertsachen vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Bereiche, in denen sich persönliche Gegenstände befinden (z. B. Handschuhfach, Mittelkonsole, Ablagefächer unter Armlehnen, verschlossene Fächer), werden nicht geöffnet oder gereinigt.
Müll und lose Abfälle werden im Rahmen der Reinigung entfernt.
Für im Fahrzeug verbliebene Wertsachen oder persönliche Gegenstände übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
§9 Terminvereinbarung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
§10 Witterungsbedingte Einschränkungen
Die Durchführung der Leistungen ist von geeigneten Wetterbedingungen abhängig.
Bei ungeeigneter Witterung (z. B. Starkregen, Frost, Sturm) kann der Termin verschoben werden.
Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.
§11 Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für bereits vorhandene Schäden oder altersbedingte Materialschwächen wird keine Haftung übernommen.
§12 Zahlung
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung), sofern zutreffend.
§13 Reklamationen
Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Leistungserbringung anzuzeigen.
Der Dienstleister hat das Recht zur Nachbesserung.
§14 Streitbeilegung
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.